Spremberg kann sich um Landesgartenschau 2019 bewerben | ||
Die Stadt Spremberg hatte bereits im Herbst 2014 ihr Interesse an der 6. Brandenburgischen Landesgartenschau (LAGA) im Jahr 2019 bekundet. Am 19. Januar 2015 hat das zuständige Ministerium für Ländliche Entwicklung, Umwelt und Landwirtschaft des Landes Brandenburg mitgeteilt, dass die Stadt Spremberg mit der eingereichten Interessenbekundung die Voraussetzungen erfüllt, um am weiteren Bewerbungsverfahren zur Vorbereitung und Durchführung der Landesgartenschau 2019 teilzunehmen. „Ich freue mich, dass die monatelangen gemeinsamen Bemühungen der Stadt Spremberg und des Fördervereins zur Durchführung einer Landesgartenschau in Spremberg e.V. somit von Erfolg gekrönt sind und Spremberg eine wichtige Etappe zur Durchführung einer Landesgartenschau im Jahr 2019 genommen hat“, betont Sprembergs Bürgermeisterin Christine Herntier. Das Land Brandenburg beabsichtigt, im Jahr 2019 für den Zeitraum von sechs Monaten eine Landesgartenschau (LAGA) durchzuführen. Um die Ausrichtung der Landesgartenschau 2019 können sich Städte des Landes Brandenburg bewerben, die folgende Voraussetzungen erfüllen: - Die Stadt hat erfolgreich am Interessenbekundungsverfahren LAGA 2019 teilgenommen und ist schriftlich durch das Ministerium für Ländliche Entwicklung, Umwelt und Landwirtschaft zur Abgabe einer qualifizierten Bewerbung aufgefordert worden. - Die Stadtverordnetenversammlung hat den Beschluss gefasst, dass sich die Stadt um die Ausrichtung der Landesgartenschau 2019 bewerben wird. - Die Stadt verfügt über die finanzielle Leistungsfähigkeit zur Planung und Durchführung der Landesgartenschau 2019. Die „Interministerielle Arbeitsgruppe (IMAG) LAGA 2019", die aus Vertretern von Ministerien des Landes, des Vereins zur Förderung von Landesgartenschauen sowie des Städte- und Gemeindebundes besteht, erarbeitet unter Federführung des Ministeriums für Ländliche Entwicklung, Umwelt und Landwirtschaft eine Vergabeempfehlung zum Ausrichtungsort der Landesgartenschau 2019. Die Bewerbungsunterlagen sind bis zum 31. August 2015 beim Ministerium für Ländliche Entwicklung, Umwelt und Landwirtschaft einzureichen. Die Entscheidung über die abschließende Auswahl der für die Durchführung vorgesehenen Stadt trifft die Landesregierung bis Januar 2016. |
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